Häufig gestellte Fragen FAQ

Die Pflegeberatung (SGB XI § 37 Abs. 3) und die Pflegeschulung (SBG XI § 45) ist kostenfrei.

Eine Pflegeberatung muss nicht bei der Pflegekasse beantragt werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, gern vereinbaren wir einen Termin.

Jeder Mensch, der pflegebedürftig ist bzw. bei dem Pflegebedürftigkeit droht. Auch Angehörige oder ehrenamtlich Tätige, welche pflegebedürftige Personen versorgen.

Nein, eine Pflegeberatung kann je nach Pflegegerad 2 – 4 x jährlich stattfinden.

Bei vorliegendem Pflegegerad 1 besteht keine Pflicht. Wenn Sie Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, besteht ebenfalls keine Pflicht. Beziehen Sie Pflegegeld, sind Sie verpflichtet, Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.  

Wir nehmen uns den zeitlichen Umfang, den Sie benötigen! Dieses kann zwischen 30 – 120 Minuten sein.

Die Anmeldung und Abrechnung erfolgt, direkt zwischen uns und der Pflegekasse. Sie als, Pflegebedürftige(r), ehrenamtlich tätige Pflegeperson oder Angehörige(r) brauchen sich um nichts kümmern.

Das stimmen wir mit Ihrer Pflegekasse, je nach Pflegeaufwand ab.

Diese Anzahl ist nicht begrenzt.

Wir sind eine unabhängige Pflegeberatungsstelle und haben für unsere Beratungsleistungen mit den Pflegekassen Rahmenvereinbarungen zur Abrechnung getroffen. Es gibt aber auch Leistungen, welche generell nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden. 

Wir möchten unseren Service verbessern

Wenn Sie weitere Fragen haben oder uns Anregungen geben möchten, setzen Sie sich gern umgehend mit uns in Kontakt, damit wir eine Lösung finden und Ihre Fragen beantworten.

„Ich habe das noch nie gemacht – also bin ich mir ganz sicher ich schaff das!“

– PIPI LANGSTRUMPF –